Erschliessung

Massnahmen und Regelungen für die Grundstücks-Nutzung

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Die Erschliessung umfasst die Gesamtheit von baulichen Massnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschliessung).


Die Erschliessung ist Bestandteil der Nutzungsplanung (Raumplanungsgesetz RPG der Schweiz). Das RPG stellt bezüglich der Erschliessung nur Grundsätze auf. Es verpflichtet das Gemeinwesen, ihre Bauzonen zu erschliessen, überlässt die Details der Erschliessung jedoch dem kantonalen Recht. Falls eine eine hinreichende Zufahrt und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen vorhanden sind, ist das Land gemäss Artikel 19 Absatz 1 RPG erschlossen. Sobald das Land erschlossen ist, kann eine Baubewilligung erteilt werden.

Dazu gehören die Technischen Netzwerke mit Anschlüssen an das Kommunikationsnetz, das öffentliche Strassen- und Wegenetz sowie das Ver- und Entsorgungsnetz.